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Unsere Wohnangebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind vielfältig und soweit möglich inklusiv:
Voraussetzung für alle Wohnangebote ist die Feststellung einer „wesentlichen seelischen Behinderung“ durch den Leistungsträger, also durch das jeweilige Landratsamt. Dieses stellt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens unter Einbeziehung der Betroffenen den Assistenzbedarf fest und erteilt auf dieser Grundlage eine Kostenzusage. Die Interessent*innen für die Wohnangebote haben aber ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der konkreten Einrichtung.