Unsere vielfältigen Wohnangebote

Unsere Wohnangebote für Menschen mit einer psychischen Erkrankung sind vielfältig und soweit möglich inklusiv:

  • In der "Besonderen Wohnform" leben jeweils 12 bis 18 Personen verteilt auf mehrere Wohnungen, die sich in einem „ganz normalen“ Wohnumfeld befinden, innenstadtnah und mit „ganz normalen“ Nachbarn.
  • Die "Assistenz im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum" gibt es für Einzel- und WG-Wohnen an allen Standorten - auch inklusive Wohngemeinschaften, in denen Menschen mit und ohne psychischer Erkrankung zusammenleben.
  • Und im "Begleitetes Wohnen in Familien" leben Menschen mit einer psychischen Erkrankung in Gastfamilien, wo sie Teil des Familienalltags und des entsprechenden Lebensumfelds sein können.

Voraussetzung und Finanzierung

Voraussetzung für alle Wohnangebote ist die Feststellung einer „wesentlichen seelischen Behinderung“ durch den Leistungsträger, also durch das jeweilige Landratsamt. Dieses stellt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens unter Einbeziehung der Betroffenen den Assistenzbedarf fest und erteilt auf dieser Grundlage eine Kostenzusage. Die Interessent*innen für die Wohnangebote haben aber ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der konkreten Einrichtung.