BÄNKLE - Begleitetes Wohnen in Familien für Ältere

Einen geschützten Ort wünschen sich insbesondere auch ältere seelisch erkrankte Menschen, die vermehrt Alltagsunterstützung, Begleitung und Pflege benötigen und nicht mehr alleine wohnen wollen oder können. Notwendig sind eine gute Grundversorgung, regelmäßige Mahlzeiten, ein strukturierter Tagesablauf, bei Bedarf pflegerische Unterstützung und vor allem vertrauensvolle und verlässliche Beziehungen - damit Sicherheit und Geborgenheit entstehen und sich auch im Alter neue Fähigkeiten entwickeln können.

Unseren Flyer mit gesammelten Informationen gibt es hier als PDF.

Gastfamilien als Lebensmittelpunkt

So vielfältig wie die heutigen familiären Lebensformen sind, so groß ist auch die Bandbreite der Gastfamilien. Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen können sich bewerben. Angesprochen sind Familien, die eine Zuverdienstmöglichkeit suchen und sich zu Hause sozial engagieren möchten. Wichtig sind

  • eine offene, wertschätzende Haltung älteren Menschen gegenüber,
  • beruflich Pflegekenntnis bzw. pflegerische Vorerfahrungen oder aber Interesse an qualifizierender Schulung,
  • ein freies Einzelzimmer,
  • Zeit und ein weites Herz, um einen Menschen aufzunehmen.

Begleitung durch den Fachdienst

Gast und Gastfamilie erhalten professionelle Unterstützung von Pflegefachkräften und sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen. Dazu kann z.B. gehören:

  • regelmäßige Beratungsgespräche bei der Gastfamilie
  • Unterstützung bei allen auftretenden Fragen und Problemen
  • Intensive Begleitung in Krisenzeiten
  • Information der Gastfamilie über das entsprechende Krankheitsbild des Gastes
  • Übernahme von administrativen Aufgaben in Absprache mit dem rechtlichen Betreuer
  • Hilfe bei der Suche eines geeigneten Pflegedienstes oder anderen Entlastungsangeboten
  • Organisation der Versorgung des Gastes während des Urlaubs der Gastfamilie

Finanzierung

Das Angebot wird finanziert über die Eingliederungshilfe nach SGB XII sowie über diverse Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Die Gastfamilie erhält eine festgelegte monatliche Aufwandsentschädigung und hat dadurch ein regelmäßiges Zusatzeinkommen. Die Gastfamilie wird auch während ihres Urlaubs (max. 28 Tage pro Jahr) weiter bezahlt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Leistungen der Pflegeversicherung separat finanziert.