Infos für Betroffene und Angehörige

Der VSP bietet Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) für Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung. Wenn Sie sich ein neues Zuhause wünschen, weil sie vielleicht im Alltag nicht mehr so gut alleine zurechtkommen, überlegen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, ob das Leben in einer Gastfamilie eine gute Möglichkeit für Sie sein könnte.

Viele Betroffene haben bereits erlebt, wie heilsam ein unterstützendes, familiäres Umfeld für sie sein kann. Ein Umfeld, das von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt ist, gibt Sicherheit und lässt Menschen aufblühen.

Wir als VSP bieten seit 1988 Begleitetes Wohnen in Familien an. Mit Hilfe unserer Erfahrung bereiten wir die Gastfamilien auf Ihr Kommen vor. Während des Zusammenlebens stehen wir Ihnen und der Gastfamilie bei allen Fragen und Problemen zuverlässig zur Seite.

Begleitetes Wohnen in Familien: Was ist das?

 

  • Leben in Gastfamilien für Menschen mit psychischer Erkrankung (Erwachsene, ältere Menschen, Mütter oder Väter mit Kind): Durch die Integration in eine Gastfamilie erhalten Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Chance auf ein Leben in größtmöglicher Normalität.
  • Für Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht alleine leben können oder wollen und die sich sowohl eine familiäre Anbindung als auch eine individuelle Begleitung außerhalb einer stationären Einrichtung wünschen.
  • Bei Familien oder Einzelpersonen, die ihr Leben gerne mit anderen teilen und die soziales Engagement und Arbeit von zu Hause aus kombinieren wollen.
  • Unterstützt und begleitet durch sozialpädagogische Fachkräfte.

Für wen ist das BWF geeignet?

Die wichtigste Voraussetzung für das BWF ist Ihr Wunsch, in einer Familie zu leben, und Ihre Offenheit, sich auf das familiäre Leben einzulassen.

Als Träger der Sozialpsychiatrie vermittelt der VSP Gastfamilien für Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung, das heißt, mit einer Erkrankung, die länger als sechs Monate andauert. Diese chronische Erkrankung wird in der Regel durch das Gesundheitsamt festgestellt. Außerdem wird bei der Hilfeplanung der Landratsämter der vorliegende Hilfebedarf ermittelt. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Klärungsprozess.

Wer übernimmt die Kosten?

Das Begleitete Wohnen in Familien wird von der Eingliederungshilfe des zuständigen Landratsamtes finanziert. Die Kosten für Unterkunft in der Familie und die Verpflegung werden darüber hinaus von der Grundsicherung übernommen. Wenn Sie Einkommen oder Vermögen haben, dann müssen Sie sich gegebenenfalls an den Kosten beteiligen. Im persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gern, ob und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Was sind das für Familien?

Wir haben eine bunte Vielfalt an Gastfamilien. Manche von ihnen übernehmen diese Aufgabe schon seit Jahren und haben entsprechend viel Erfahrung. Es sind Menschen unterschiedlichen Alters und in verschiedenen Lebenssituationen. Manche von ihnen leben in der Stadt, andere wiederum auf dem Land. Ob Familien mit Kindern, ältere Paare, alleinstehende Personen oder andere Lebensgemeinschaften: Sie alle können Gastfamilie sein und als solche einen Menschen bei sich zuhause aufnehmen.

Warum wird jemand Gastfamilie?

Gastfamilien bewerben sich bei uns, weil sie sich sozial engagieren möchten und eine sinnvolle Aufgabe suchen. Sie stellen ein Zimmer oder manchmal auch eine kleine Wohnung zur Verfügung und lassen einen Menschen teilhaben am Familienleben. So können sie individuelle Unterstützung anbieten. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Familie dafür auch ausreichend Zeit hat. Häufig ist die Aufwandsentschädigung, die die Familien erhalten, auch ein willkommener Nebenverdienst.

Wie wird die Familie ausgesucht?

Wir suchen regelmäßig Gastfamilien und haben daher immer eine Auswahl an Familien, die schon bereit sind für eine Aufnahme. Im Kennenlern-Prozess erfahren wir, welche Vorstellungen und Wünsche die Gastfamilie hat und wie sich der oder die Interessent*in das Leben in einer Familie vorstellt. In unserer Teamsitzung versuchen wir dann gemeinsam, eine möglichst gute Zuordnung zu treffen. Wenn keine passende Familie dabei ist, starten wir eine entsprechende Suche und schalten beispielsweise gezielt eine Anzeige.

Vertrauen und Sicherheit in sieben Schritten

Wenn Sie sich ein Leben in einer Gastfamilie prinzipiell vorstellen können, haben Sie sicher viele Fragen. Wir haben einige solcher Fragen samt umfassender Antworten für Sie hier zusammengestellt.

Und so läuft das Aufnahmeverfahren von Bewerber*innen schrittweise ab:

1. Erster Kontakt

Sie oder die Person, die Sie damit beauftragt haben, melden sich bei uns telefonisch oder schriftlich. Wir geben Ihnen erste Informationen über unser Angebot, klären mit Ihnen, ob für Sie unser Angebot in Frage kommt und vereinbaren mit Ihnen nach Wunsch einen Termin für das erste Kennenlernen. Manchmal senden wir Ihnen auch zunächst unseren Bewerber*innenbogen zu, z.B. wenn wir noch unsicher sind, ob das Betreute Wohnen in Familien für Sie das passende Angebot ist.

2. Informationsgespräch

Wir laden Sie zum persönlichen Informationsgespräch in eines unserer Büros in Reutlingen, Tübingen, Balingen, Zwiefalten oder Ehingen ein. Gerne können Sie zu diesem Gespräch eine Vertrauensperson mitbringen. Mehr lesen...

Sie erhalten detaillierte Informationen über das BWF und über unsere Arbeitsweise. Damit wir eine Gastfamilie finden, die zu Ihnen passt, möchten wir uns ein möglichst detailliertes Bild von Ihnen machen. Welche Wünsche haben Sie an das Zusammenleben in einer Gastfamilie? Wo und wie möchten Sie leben? Was können Sie zum Gelingen des Zusammenlebens beitragen? Bei was wünschen Sie sich Unterstützung und wie soll diese aussehen? Das alles sind wichtige Fragen, die wir im gemeinsamen Gespräch klären möchten.

3. Weitere Informationen einholen

Wir wollen einschätzen können, welche Art der Unterstützung Sie benötigen und wie wir die Gastfamilie gut vorbereiten können, z.B. auch auf mögliche Krisensituationen. Mehr lesen...

Deshalb legen wir auch großen Wert darauf, mit Menschen zu sprechen, die Sie gut kennen, z.B. mit Ärzt*innen, Bezugspersonen aus der bisherigen Wohnform, Familienangehörigen… Welche Personen das in Ihrem Fall sein könnten, besprechen wir gemeinsam im Informationsgespräch. Wir benötigen Ihr Einverständnis, mit diesen Personen Kontakt aufnehmen zu dürfen.

4. Suche nach einer Gastfamilie

Im persönlichen Kontakt und durch die weiteren Informationen, die wir einholen, ergeben sich für uns Anhaltspunkte für die Zuordnung zu einer möglichst passenden Gastfamilie.

Manchmal kann es einige Zeit dauern, bis wir Ihnen einen Platz in einer Gastfamilie vermitteln können, weil wir immer versuchen, eine Zuordnung zu finden, die bestmöglich passt. Dabei orientieren wir uns an Ihren Wünschen und Vorstellungen sowie an denen der Gastfamilie.

5. Zusammenbringen von Familie und Bewohner*in

Haben wir eine möglicherweise passende Gastfamilie für Sie gefunden, rufen wir Sie an. Wir stellen Ihnen zunächst anonym die Gastfamilie vor. Haben Sie Interesse, diese Familie kennenzulernen, dann organisieren wir einen Besuch bei der Gastfamilie. Sie lernen die Familienmitglieder kennen, können sich die Räumlichkeiten anschauen und sich über Ihre Vorstellungen austauschen. Weiterlesen...

Dieses Kennenlernen ist der wichtigste Termin im ganzen Verlauf. Meistens treffen sich die oder der potentielle Bewohner*in und die Gastfamilie gemeinsam mit einem oder einer Mitarbeiter*in aus unserem Team zum Kaffeetrinken. Wenn sich beide Parteien nach einer Bedenkzeit für einander entscheiden, wird ein zweiwöchiges Probewohnen vereinbart. Erst wenn dies für alle Beteiligten erfolgreich verläuft, ziehen Sie wirklich dort ein.

6. Probewohnen

Vor dem Beginn des Probewohnens wird geklärt, was mitzubringen ist, wie die Versorgung z.B. mit Medikamenten oder mit Geld geregelt wird und es wird die Finanzierung geklärt. Außerdem wird bereits zu diesem Zeitpunkt eine feste Bezugsperson vom VSP bestimmt, als Ansprechperson sowohl für Sie als auch für die Gastfamilie. Weiterlesen...

Das Probewohnen dient dazu, um offene Fragen zu klären und Sicherheit mit der Entscheidung zu finden: Passt es wirklich? Haben wir alles soweit geklärt? Wie können die gemeinsamen Tage stattfinden? Passt das Umfeld? In engem Austausch miteinander sind diese zwei Wochen eine weitere Etappe, sich auf das Abenteuer Betreutes Wohnen in Familien einzulassen. Wenn diese zwei Wochen für alle Beteiligten erfolgreich verlaufen, dann ziehen Sie wirklich dort ein.

7. Begleitetes Wohnen in Familien

Sind Sie bei der Familie eingezogen, geht es darum, im neuen Familienverbund zusammenzufinden und gemeinsam den Alltag zu meistern. Nicht immer läuft es von Anfang an rund. Zunächst einmal müssen Sie sich aneinander gewöhnen und die gegenseitigen Eigenheiten und Gewohnheiten kennenlernen. Weiterlesen...

Sicherlich werden unvorhergesehene Dinge auf Sie zukommen, aber auch die Familie weiß vielleicht nicht immer, wie sie am besten mit einer Situation umgehen kann. Wir lassen Sie damit nicht alleine. Der oder die zuständige VSP-Mitarbeiter*in steht in engem Kontakt zu Ihnen und auch zur Gastfamilie, in regelmäßigen Besuchen und auch zwischendurch telefonisch. So erhalten Sie Unterstützung und Beratung in allen Fragen des Zusammenlebens. Wir erarbeiten mit Ihnen eine Hilfeplanung zur Erreichung Ihrer persönlichen Ziele und kümmern uns außerdem um weitere administrative Angelegenheiten.