Viele Fragen - viele Antworten

Ich habe keine Erfahrung im Umgang mit Menschen, die eine psychische Krankheit haben. Werde ich vorher geschult?
Keine Sorge, wir bereiten Sie intensiv und individuell auf den Umgang mit dem/der Bewohner*in vor. Weiterlesen...

Wir stellen Ihnen den/die Bewohner*in ausführlich vor und informieren Sie, wie sich dessen/deren Krankheit im Alltag auswirkt. Auch nachdem Sie einen Menschen aufgenommen haben, sind wir an Ihrer Seite. Wichtig ist, dass Sie den/die Bewohner*in als ganz normalen Mitmenschen sehen, der dieselben Grundbedürfnisse hat, wie Sie selbst.

Was muss ich für die Bewohner*innen tun?
Die Menschen, die zu Ihnen kommen, können sich nicht mehr alleine versorgen. Als Gastfamilie sind Sie für die Grundversorgung des Bewohners oder der Bewohnerin verantwortlich. Das bedeutet aber nicht, dass Sie alles für ihn oder sie tun müssen. Weiterlesen...

Wir legen Wert darauf, dass die Bewohner*innen möglichst selbstständig bleiben. Schritt für Schritt sollen sie auch verschüttete Fähigkeiten wieder einüben. Vor der Aufnahme eines Bewohners oder einer Bewohnerin klären wir gemeinsam, wie Sie sich den Alltag vorstellen und was Sie leisten können und wollen. Die meisten Gastfamilien sorgen für regelmäßige Mahlzeiten. Aber es gibt auch Bewohner*innen, die selbst für sich kochen und einkaufen. Manche Bewohner*innen müssen an Körperhygiene erinnert werden. Zum Teil sind sie dabei auch auf Unterstützung angewiesen. Einige Bewohner*innen müssen bei Arztbesuchen begleitet werden, andere benötigen Hilfe bei der Einteilung ihres Geldes.

Können sich auch Berufstätige beteiligen und muss immer jemand zu Hause sein?

In der Regel ist es nicht notwendig, dass rund um die Uhr jemand zu Hause ist. Als grobe Richtschnur gilt, dass eine Person höchstens zu 50 Prozent berufstätig sein sollte. Gerne klären wir im Einzelfall, ob und wie Sie sich als Gastfamilie beteiligen können.

Welche Erkrankungen haben die Menschen, für die der VSP Gastfamilien sucht?
Sie entscheiden selbst, wen Sie aufnehmen und mit welchen Krankheiten Sie mit unserer Unterstützung umgehen können und wollen. Weiterlesen...

Wir unterstützen Menschen mit Depressionen, manisch-depressiven Erkrankungen, Schizophrenien, Persönlichkeitsstörungen, sozialen Ängsten, Phobien, Zwängen und Suchtproblemen. In den Vorstellungsgesprächen und in der Begleitung informieren wir Sie genau über die Auswirkungen der Krankheit.

Wie viel Geld erhält eine Gastfamilie?
Je nach Begleitungssaufwand erhalten Sie monatlich ein Betreuungsgeld zwischen 900 und 1700 Euro. Weiterlesen...

Damit werden auch das Zimmer und die Verpflegung für Ihre*n Bewohner*in vergütet. Grundsätzlich sind die Entgelte steuerfrei.

Ich bin immer noch unsicher. Kann ich vorher mit einer Gastfamilie reden, die schon eine Weile Bewohner*innen bei sich hat?
Das ist kein Problem. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu einer erfahrenen Gastfamilie.

Zu Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Was machen die Bewohner*innen tagsüber?
Die Bewohner*innen sollen auf keinen Fall den ganzen Tag im Zimmer verbringen. Sie können zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen gehen, andere Arbeitsmöglichkeiten wahrnehmen oder Tagesstätten besuchen. Bei Bewohner*innen, die nicht außer Haus gehen können, besprechen wir mit Ihnen vorher, welche Beschäftigungsmöglichkeiten Sie ihnen zu Hause bieten können.

Wie viele Bewohner*innen ziehen bei uns ein?
Prinzipiell vermitteln wir zunächst einen Gast. Nach Zustimmung aller Beteiligten können Sie nach einem Jahr einen zweiten Bewohner oder eine zweite Bewohnerin aufnehmen. Ausnahmen sind die Mutter-Kind-Betreuung und die Vermittlung von Menschen, die gemeinsam in einer Gastfamilie leben möchten.

Wie nehme ich Urlaub?
Sie haben das Anrecht auf 28 Tage Zeit ohne Betreuung. Egal, ob Sie wegfahren oder nicht: Wir sorgen für eine Urlaubsunterbringung Ihres Bewohners oder Ihrer Bewohnerin. Sie werden in dieser Zeit weiterfinanziert. Sie sollten uns rechtzeitig Bescheid geben, wann Sie Ihre betreuungsfreie Zeit nehmen möchten.

Kann ich kündigen, wenn ich mich überfordert fühle?
Sie können den Vertrag jederzeit kündigen. In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Wenn es gar nicht mehr geht, kann die Betreuung auch schneller beendet werden.

Muss das Zimmer für den/die Bewohner*in möbliert sein?
Unsere Kostenträger erwarten, dass das Zimmer möbliert ist. Die meisten Bewohner*innen haben keine eigenen Möbel. Trotzdem sollten Sie den Raum nicht “auf Verdacht” ausstatten. Wir haben immer wieder Bewerber*innen, die gerne ihre eigenen Möbel mitbringen möchten.

Kann ich dem/der Bewohner*in sagen, er/sie möge auf sein/ihr Zimmer gehen, wenn ich mit meinem Partner oder meiner Familie mal alleine sein möchte?
Ja, Sie haben natürlich das Recht, auch mal für sich zu sein. Wie Sie mit einer solchen Situation umgehen, besprechen wir beim Hausbesuch.

Was passiert, wenn Bewohner*innen Schäden bei mir in der Wohnung verursachen?
Wir haben für alle Bewohner*innen eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sie deckt auch Schäden ab, die Bewohner*innen bei Ihnen verursachen, was erfahrungsgemäß eher selten passiert.

Ich beziehe Hartz IV. Werden die Einnahmen angerechnet?
Bis auf den Anteil der Vergütung, der für die Unterkunft gezahlt wird, werden die Einnahmen nicht angerechnet.

Haben die Gastfamilien untereinander Kontakt?
Wir veranstalten regelmäßig Feste und Treffen, darunter auch Fachveranstaltungen. Hier haben Sie die Möglichkeit zum Austausch. Einige Familien treffen sich darüber hinaus und machen zum Beispiel gemeinsame Freizeitaktivitäten.

Ich bin alleinerziehend. Kann ich mich trotzdem beteiligen?
Ja. Wichtig ist, dass Sie genügend Zeit aufbringen können und maximal einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Zum Alltag in Gastfamilien

Wie kann ich mir das Zusammenleben in meinem Haushalt vorstellen?
Manche Bewohner*innen wollen eher einen losen Kontakt zur Familie haben, andere wünschen sich einen ganz engen Kontakt. Weiterlesen...

Das hängt auch davon ab, wie Ihre Wohnung oder Ihr Haus aufgeteilt ist. Manche Familien stellen dem/der Bewohner*in ein Zimmer direkt in ihrem Wohnbereich zur Verfügung, manche ein Zimmer, das etwas abgetrennt liegt. Beides ist völlig in Ordnung. Es entspricht auch den unterschiedlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bewerber*innen. Wir versuchen immer, beiden Seiten soweit wie möglich zu entsprechen.

Wer hilft mir, wenn ein*e Bewohner*in eine Krise hat?
Sie werden von einem festen Mitarbeiter oder einer festen Mitarbeiterin betreut. Bei einer Krise können Sie ihn/sie auch privat erreichen. Außerdem sprechen wir das richtige Verhalten bei Krisen im Detail mit Ihnen durch.

Wie lange bleiben die Bewohner*innen bei mir?
Das ist sehr unterschiedlich. Weiterlesen...

Gerade Ältere suchen einen langfristigen Platz zum Leben, während andere Bewohner*innen eine Art “Auszeit” nehmen, um auf die Beine zu kommen und ihr Leben wieder selbständig führen zu können. Sie selbst haben natürlich auch die Möglichkeit, das Begleitete Wohnen in Familien zu beenden (siehe Antworten zu den Rahmenbedingungen). Zusammenfassend kann man sagen, dass die Bewohner*innen so lange bleiben, wie es für alle Beteiligten passt.

Zu den Bewohner*innen

Wie alt sind die Bewohner*innen?
Wir vermitteln erwachsene Menschen jeden Alters.

Sind die Bewohner*innen gefährlich?
Menschen mit psychischer Erkrankung sind nicht gewalttätiger als andere. Außerdem lehnen wir Bewerber*innen, die für gewalttätiges Verhalten bekannt sind, ab.

Warum werden die Bewohner*innen nicht von ihren Verwandten versorgt?
Häufig gibt es keine Verwandten mehr. Oft können die Angehörigen die Betreuungsarbeit nicht mehr leisten. In diesem Fall ist es besser, wenn die Bewohner*innen in einer Gastfamilie leben und die Angehörigen entlastet werden. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Bewohner*innen weiterhin einen guten Kontakt zu ihnen pflegen.

Wo leben die Bewohner*innen, bevor sie eine Gastfamilie finden?
Manche leben in Heimen, andere zu Hause, meist nach einem Klinikaufenthalt. In der Regel können unsere Bewohner*innen nicht mehr alleine leben. Einige wollen nicht mit anderen Betroffenen zusammenleben und wünschen sich das Wohnen innerhalb einer Gastfamilie.

In unserem Haushalt soll nicht geraucht werden. Ist das ein Problem?
Sie bestimmen die Regeln in Ihrem Haus. Ob und wo in ihrem Haus geraucht werden darf, entscheiden Sie.